Wie oft kann man eine Kur beantragen?
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Kur für notwendig halten, sollten Sie sich von Ihrem Arzt beraten lassen. Es ist eine Sache des behandelnden Arztes, die Dringlichkeit einer Kur zu bescheinigen und entweder eine ambulante oder stationäre Kur oder Kompaktkur zu empfehlen. Ihre Krankenkasse ist immer Ihr Ansprechpartner, ob die Kur von der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung getragen werden soll. Dort erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und Antragsformulare. Regeln Sie die Frage der Kostenübernahme immer vor Antritt der Kur! Klären Sie, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden und ob Sie zunächst vorleisten müssen.
Ambulante Vorsorgeleistungen können im Abstand von 3 Jahren genehmigt werden. Stationäre Wiederholungskuren werden in der Regel nach Ablauf von 4 Jahren bewilligt. Es gibt aber auch medizinisch indizierte Ausnahmen bei bestimmten Erkrankungen, wie z. B. Rheuma, zur Unterschreitung dieses Intervalls.